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22. Juni 2022

„Wenn Frau will, steht alles still“

Unter diesem Motto verlief damals der 1. Schweizer Frauenstreik am 14. Juni 1991. Letzte Woche fand er erneut statt. Erfahre in diesem Blogbeitrag mehr über die Geschichte sowie die Anliegen dieser Bewegung.

Frauen mussten auch in der Schweiz lange um ihre Rechte kämpfen. Erst seit gut 50 Jahren dürfen sie wählen und abstimmen und erst seit 1981 sind Frauen Männern in der Bundesverfassung gleichgestellt. Dagegen erhoben immer mehr Frauen ihre Stimme im Laufe der Jahrzehnte. Unter anderem auch im Rahmen des Frauenstreiks, um den es in diesem Blogbeitrag geht. 

Geschichte und Anliegen des Frauenstreiks

Ihren Ursprung hatte der Schweizer Frauenstreik in der nicht eingehaltenen Lohngleichheit, die im Verfassungsartikel «Gleiche Rechte für Mann und Frau» exakt zehn Jahre vorher vorgeschrieben wurde. Dagegen wehrten sich 1991 schliesslich etwa eine halbe Million Frauen, indem sie ihre Arbeit am 14. Juni niederlegten und auf die Strasse gingen. Dieser Streik war die grösste öffentliche Mobilisierung in der Schweiz seit 1918. Damit wollten die Frauen zeigen, welchen Stellenwert die Arbeit von Frauen bzw. welche Folgen es für das Land hat, wenn Frauen ihrer Arbeit nicht mehr nachkommen. Nebst der Forderung, endlich Lohngleichheit zwischen Mann und Frau herzustellen, verlangten die Protestierenden auch die Gleichstellung in den Sozialversicherungen und das Ende von sexueller Belästigung. Dieser erste Frauenstreik zeigte nach und nach Wirkung. 1996 wurde der Verfassungsartikel schliesslich mit dem Gleichstellungsgesetz umgesetzt, was dem Hauptanliegen des Frauenstreiks entsprach. 

Trotz einiger Verbesserungen kämpfen Frauen noch heute mit Problemen: Einerseits verdienen sie immer noch weniger als Männer, andererseits ist sexuelle Diskriminierung weiterhin omnipräsent. Der zweite grosse Frauenstreik fand 2019 unter dem Motto «Lohn. Zeit. Respekt.» statt. Damals forderte der Schweizer Gewerkschaftsbund, dass mehr Geld für Betreuungsarbeit gesprochen, Sexismus bekämpft und die Lohnungleichheit zwischen den Geschlechtern angegangen wird.

Lohnunterschiede nach Geschlecht

Doch sind die Löhne für Frauen und Männer in der Schweiz tatsächlich so verschieden? Gemäss Untersuchungen des Bundesamts für Statistik verdienen Männer hierzulande im Durchschnitt je nach beruflicher Stellung monatlich zwischen 500 und 2000 CHF mehr als Frauen in einer vergleichbaren Position. Während gut die Hälfte davon durch objektive Faktoren wie unterschiedliche Bildungsabschlüsse erklärt werden kann, bleibt immer noch knapp die Hälfte des Lohnunterschieds unerklärt. Das bedeutet, dass primär das Geschlecht verantwortlich dafür ist, was faktisch einer Diskriminierung gleichkommt. 

Der Frauenstreik 2022

Dagegen hat auch der diesjährige Frauenstreik erneut protestiert, der in diversen Städten unter dem Motto «Bessere Löhne statt höheres Rentenalter» stattfand. Denn das Rentenalter für Frauen soll demnächst auf 65 Jahre angehoben und demjenigen der Männer angeglichen werden. Die Demonstrierenden sind damit nicht einverstanden, da die Rente von Frauen bereits heute um einen Drittel tiefer sei als jene der Männer, wodurch Frauen häufiger von Altersarmut betroffen sind als Männer. Hinzu kommt, dass die Lohnunterschiede im Verlaufe der Jahre immer noch nicht abgenommen haben. Diese «Rentenlücke» bestehe, so die Demonstrierenden, aufgrund tieferer Löhne, Teilzeitarbeit und unbezahlter Pflege-Arbeit. Diese oft von Frauen ausgeübte Care-Arbeit war den Demonstrierenden ebenfalls ein Dorn im Auge – sie forderten mehr Anerkennung solcher wertvollen Leistungen. 

Ebenfalls Thema des Frauenstreiks 2022 war der «Nur Ja heisst Ja»-Grundsatz. Im Parlament wird aktuell das Sexualstrafrecht revidiert und der Ständerat hat sich jüngst, entgegen der Hoffnungen der Frauenstreik-Bewegung, für die «Nein heisst Nein»-Lösung entschieden. 

Wir sind also gespannt darauf, wie sich all diese Themen weiterentwickeln werden und unter welchem Zeichen der nächste Frauenstreik steht.

«Nur Ja heisst Ja» bedeutet, dass nur die beidseitige explizite Zustimmung zu Geschlechtsverkehr als legitim gilt. Das heisst, ein Übergriff oder eine Vergewaltigung wäre alles, was ohne Einwilligung geschieht. Die vom Ständerat verabschiedete «Nein heisst Nein»-Lösung hingegen will, dass Akte als sexuellen Übergriff oder Vergewaltigung gewertet werden dürfen, sofern eine Person zuvor explizit nein gesagt hat. Illegal wäre folglich, was gegen den Willen einer Person geschieht.

Erstellt von Sophie Ruprecht