Aktuell dürfen in der Schweiz Tierversuche zur Entwicklung von Medikamenten und Therapien durchgeführt werden, sofern diese zur besseren Behandlung von Krankheiten führen könnten. Die Gesetze für Tierversuche sind in der Schweiz ziemlich streng – sie gehören sogar zu den striktesten der Welt (s. Grafik von World Animal Protection).
Um eine Bewilligung zu erhalten, müssen drei Bedingungen gemäss dem 3R-Prinzip (Replace, Reduce, Refine) erfüllt sein: Die Forschungsergebnisse können nicht mit anderen Methoden erreicht werden, es soll mit einem Minimum an Tieren gearbeitet werden und die Belastung der eingesetzten Tiere muss so gering wie möglich gehalten werden. Nur, wenn der Nutzen für die Gesellschaft das Leiden der Tiere übersteigt, bewilligen kantonale Tierversuchskommissionen einen Antrag.